Unsere Leistungen

Zusatzleistungen

z.B. Stoßwellentherapie

Nicht alle ärztlichen Leistungen sind im Pflichtenkatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Diese
Leistungen verstehen sich als Zusatzangebot und müssen von Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Bekannt sind diese Leistungen auch unter dem Begriff IGeL-Leistungen, was für individuelle Gesundheitsleistung steht. 

Bei Privatversicherten werden die Leistungen dagegen oft übernommen.

Jede Leistung wird individuell mit dem Patienten abgesprochen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Diese kann jederzeit in unserer Praxis eingesehen werden.

Angebot über Zusatzleistungen in unserer Praxis:

z.B. Stoßwellentherapie

Weitere Leistungen, die wir Ihnen anbieten: